Derzeit läuft eine intensive Überprüfung zusammen mit dem Hessischen Innenministerium und dem Hessischen Digitalministerium welche OZG Leistungen im kommenden Jahr über die in hessischen vorherrschenden Fachverfahren umgesetzt werden können. Voraussichtlich im Februar wird es hier verbindliche Aussage geben. Die Koordinierungsstelle wird dann ausführlich über den Infobrief informieren.
Anlage: Infobrief 12/2021
