Als Änderungen sind insbesondere festzustellen, dass der Kreis der berechtigten Personen in § 1 Abs. 1 um weitere Funktionsträger (Gerätewarte, Leiter von Gemeinde- und Stadtfeuerwehren, Kreiskinderfeuerwehrwarte, Brandschutzerzieher sowie Sprecher der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen) ergänzt wurde.
Des Weiteren ist die Höhe der Dienst- und Reisekostenaufwandsentschädigungs-pauschale um ca. 10 % angehoben worden, um damit eine Wertschätzung des Ehrenamtes zu erreichen.
Die derzeit gültige Fassung der FwDRAVO ist hier eingestellt.
Wir bitten um Beachtung.
Dezernat 2.1 Sie/Hg
Anlage: Vermerk Feuerwehr
