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SUMMARY:KAG-Aufbaulehrgang
DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Nickel\nTelefon: 06108 6001-62\nE-Mail: Lehrgang1.3@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\nWasser- und Abwasserbeiträge\nHausanschlusskosten\nErschließungsbeitragsrecht\nStraßenbeitragsrecht\nAbwasser- und Wassergebühren\n\n  \nZielgruppe: \n\nDer Lehrgang ist für alle Personengruppen (Bürgermeister/-innen\, Bedienstete\, Mandatsträger/-innen\, u.a.) offen.\n\n  \nTeilnahmegebühr: \n\nDie Teilnahmegebühr beträgt 280\,00 Euro für Mitglieder und 480\,00 Euro für Nichtmitglieder\nIn der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung (1 Übernachtung im Hotel (EZ) sowie Verpflegung wie folgt enthalten:\nMittagessen und Abendessen am ersten Tag sowie Frühstück und Mittagessen am zweiten Tag\nDie anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.\nAusgenommen hiervon sind Tagungsgetränke\, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.\nSollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern\, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.\nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.\nSollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.\n\n  \nAnmeldung \n\nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das folgende Anmeldeformular für „Präsenz-Lehrgänge“ zu verwenden\nNutzen Sie ausschließlich die oben angegebene E-Mail-Adresse\noder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu\nDie Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn\n\n  \nAnmeldeschluss \n\n01.08.2025\n\nFür Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
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SUMMARY:Ordnungsamt
DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Pleier\nTelefon: 06108 6001-52\nE-Mail: Lehrgang2.1@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\nBrandschutzrecht (aktuelle Themen und Rechtsprechung im Brandschutzrecht\, Gebührenfragen)\n Straßen- und Wegerecht (aktuelle Entscheidungen und Fallbeispiele)\nGewerbe- und Gaststättenrecht (aktuelle Themen des Gewerbe- und Gaststättenrecht\, Rechtsprechungsübersicht)\nObdachlosenrecht (Grundzüge\, Verfügungstechnik und Rechtsprechungsübersicht)\n\n  \nZielgruppe: \n\nDer Lehrgang ist für alle Personengruppen (Bürgermeister/-innen\, Bedienstete\, Mandatsträger/-innen\, u.a.) offen.\n\n  \nTeilnahmegebühr: \n\nDie Teilnahmegebühr beträgt 340\,00 Euro für Mitglieder und 480\,00 Euro für Nichtmitglieder\nIn der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung (2 Übernachtungen im Hotel (EZ) sowie Verpflegung wie folgt enthalten:\nMittagessen und Abendessen am ersten Tag sowie Frühstück und Mittagessen am zweiten  und dritten Tag\nDie anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.\nAusgenommen hiervon sind Tagungsgetränke\, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.\nSollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern\, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.\nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.\nSollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.\n\n  \nAnmeldung \n\nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das folgende Anmeldeformular für „Präsenz-Lehrgänge“ zu verwenden\nNutzen Sie ausschließlich die oben angegebene E-Mail-Adresse\noder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu\nDie Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn\n\n  \nAnmeldeschluss \n\n01.08.2025\n\nFür Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
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SUMMARY:Baurecht
DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Loreth\nTelefon: 06108 6001-50\nE-Mail: Lehrgang2.2@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\nGesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde nach §§ 24 ff. BauGB\nVeränderungssperre gemäß § 14 BauGB und Zurückstellung nach § 15 BauGB\nNovelle der HBO\nAktuelle Rechtsprechung zum öffentlichen Baurecht\n\n  \nZielgruppe: \n\nDer Lehrgang ist für alle Personengruppen (Bürgermeister/-innen\, Bedienstete\, Mandatsträger/-innen\, u.a.) offen.\n\n  \nTeilnahmegebühr: \n\nDie Teilnahmegebühr beträgt 280\,00 Euro für Mitglieder und 480\,00 Euro für Nichtmitglieder\nIn der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung (1 Übernachtung im Hotel (EZ) sowie Verpflegung wie folgt enthalten:\nMittagessen und Abendessen am ersten Tag sowie Frühstück und Mittagessen am zweiten Tag\nDie anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.\nAusgenommen hiervon sind Tagungsgetränke\, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.\nSollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern\, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.\nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.\nSollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.\n\n  \nAnmeldung \n\nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das folgende Anmeldeformular für „Präsenz-Lehrgänge“ zu verwenden\nNutzen Sie ausschließlich die oben angegebene E-Mail-Adresse\noder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu\nDie Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn\n\n  \nAnmeldeschluss \n\n01.08.2025\n\nFür Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
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SUMMARY:Fachtagung der Landesinitiative Abenteuer Kindheit
DESCRIPTION:An Fachkräfte aus dem Bereich “Frühe Bildung” richtet sich der Fachtag „Natur – Phantasie – Geschichten. Das Erzählen in der naturorientierten frühkindlichen Bildung“\, den die Landesinitiative AbenteuerKindheit am 7. November 2025 in Marburg veranstaltet. Die Tagung soll praktische Impulse für mehr Naturerfahrungen in der Frühen Bildung geben\, Argumente dafür anbieten und diskutieren. Beim Fachtag 2025 wird der phantasievolle und kreative Zugang zur Natur zum Thema gemacht\, dessen Bedeutung für die kindliche Entwicklung und Bildung nicht zu unterschätzen ist. Unter anderem wird der professionelle Geschichtenerzähler\, Theaterregisseur und künstlerische Leiter des Projekts „Erzählwerkstatt“\, Marco Holmer\, einen Vortrag halten sowie am Nachmittag einen von mehreren Workshops anbieten. Wie auf den bisherigen Fachtagungen haben die Teilnehmenden am Nachmittag die Möglichkeit\, in ganz unterschiedlichen Workshops das Tagungsthema praktisch zu vertiefen. \nWeitere Informationen zum Fachtag sowie Anmeldemöglichkeiten geben die Veranstalter nach den Sommerferien bekannt. Die Veranstaltung ist für alle frühpädagogischen Fachkräfte aus Hessen kostenfrei. \nZur Homepage der Landesinitiative AbenteuerKindheit >
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SUMMARY:Finanzen
DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Ehrl\nTelefon: 06108 6001-34\nE-Mail: Lehrgang2.1@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\nHaushalts- und Finanzplanung der Kommunen\nNeue rechtliche Regelungen zu den Kommunalfinanzen\nAktuelle praktische Fälle\nAktuelles zu Steuern und Abgaben\n\n  \nZielgruppe: \n\nDer Lehrgang ist für alle Personengruppen (Bürgermeister/-innen\, Bedienstete\, Mandatsträger/-innen\, u.a.) offen.\n\n  \nTeilnahmegebühr: \n\nDie Teilnahmegebühr beträgt 280\,00 Euro für Mitglieder und 480\,00 Euro für Nichtmitglieder\nIn der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung (1 Übernachtung im Hotel (EZ)) sowie Verpflegung wie folgt enthalten:\nMittagessen und Abendessen am ersten Tag sowie Frühstück und Mittagessen am zweiten Tag\nDie anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.\nAusgenommen hiervon sind Tagungsgetränke\, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.\nSollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern\, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.\nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.\nSollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.\n\n  \nAnmeldung \n\nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das folgende Anmeldeformular für „Präsenz-Lehrgänge“ zu verwenden\nNutzen Sie ausschließlich die oben angegebene E-Mail-Adresse\noder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu\nDie Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn\n\n  \nAnmeldeschluss \n\n01.08.2025\n\nFür Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
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LOCATION:Kurhaus Bad Salzhausen\, Kurstraße 2\, Nidda\, Hessen\, 63667
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SUMMARY:Sitzungsablauf und Verfahren der Gemeindevertretung
DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Gass\nTelefon: 06108 6001-73\nE-Mail: Lehrgang2.1@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\nSitzungsablauf und Verfahren der Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung für Vorsitzende der Gemeindevertretungen bzw. Stadtverordnetenvorsteher/ innen\nUmsetzung der Hessischen Gemeindeordnung durch das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften\nAktuelle Rechtsprechung im Kommunalrecht sowie im Kommunalwahlrecht\nDie konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung 2026\nMehrheitswahlverfahren und Verhältniswahlverfahren in der Gemeindevertretung\n\n  \nZielgruppe: \n\nDer Lehrgang ist für alle Personengruppen (Bürgermeister/-innen\, Bedienstete\, Mandatsträger/-innen\, u.a.) offen.\n\n  \nTeilnahmegebühr: \n\nDie Teilnahmegebühr beträgt 280\,00 Euro für Mitglieder und 480\,00 Euro für Nichtmitglieder\nIn der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung (1 Übernachtung im Hotel (EZ) sowie Verpflegung wie folgt enthalten:\nMittagessen und Abendessen am ersten Tag sowie Frühstück und Mittagessen am zweiten Tag\nDie anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.\nAusgenommen hiervon sind Tagungsgetränke\, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.\nSollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern\, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.\nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.\nSollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.\n\n  \nAnmeldung \n\nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das folgende Anmeldeformular für „Präsenz-Lehrgänge“ zu verwenden\nNutzen Sie ausschließlich die oben angegebene E-Mail-Adresse\noder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu\nDie Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn\n\n  \nAnmeldeschluss \n\n01.08.2025\n\nFür Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
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DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Pleier\nTelefon: 06108 6001-52\nE-Mail: Lehrgang2.1@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\nVerkehrssicherungspflichten bei kommunalen Einrichtungen\nGestaltung kommunaler Verträge am Beispiel der Einrichtung von Mobilfunk\,- Windkraft- und Photovoltaikanlagen\n• Wohnraummietrecht (Grundlage und eventuelle Änderungen)\n\n  \nZielgruppe: \n\nDer Lehrgang ist für alle Personengruppen (Bürgermeister/-innen\, Bedienstete\, Mandatsträger/-innen\, u.a.) offen.\n\n  \nTeilnahmegebühr: \n\nDie Teilnahmegebühr beträgt 280\,00 Euro für Mitglieder und 480\,00 Euro für Nichtmitglieder\nIn der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung (1 Übernachtung im Hotel (EZ) sowie Verpflegung wie folgt enthalten:\nMittagessen und Abendessen am ersten Tag sowie Frühstück und Mittagessen am zweiten Tag\nDie anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.\nAusgenommen hiervon sind Tagungsgetränke\, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.\nSollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern\, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.\nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.\nSollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.\n\n  \nAnmeldung \n\nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das folgende Anmeldeformular für „Präsenz-Lehrgänge“ zu verwenden: 86a_Präsenzlehrgänge Anmeldeformular NEU 2025\nNutzen Sie ausschließlich die oben angegebene E-Mail-Adresse\noder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu\nDie Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn\n\n  \nAnmeldeschluss \n\n01.08.2025\n\nFür Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
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SUMMARY:HGO für Fortgeschrittene (ohne Finanzen)
DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Gass\nTelefon: 06108 6001-73\nE-Mail: Lehrgang2.1@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\nHessische Gemeindeordnung für Fortgeschrittene (ohne Finanzen) für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger\nUmsetzung der Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung durch das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften\nDie konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung 2026\nMehrheitswahlverfahren und Verhältniswahlverfahren in der Gemeindevertretung\n• Besondere Fragen zu Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzungen der Gemeindevertretung\n\n  \nZielgruppe: \n\nDer Lehrgang ist für Mandatsträger/-innen offen.\n\n  \nTeilnahmegebühr: \n\nDie Teilnahmegebühr beträgt 280\,00 Euro für Mitglieder und 480\,00 Euro für Nichtmitglieder\nIn der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung (1 Übernachtung im Hotel (EZ) sowie Verpflegung wie folgt enthalten:\nMittagessen und Abendessen am ersten Tag sowie Frühstück und Mittagessen am zweiten Tag\nDie anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.\nAusgenommen hiervon sind Tagungsgetränke\, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.\nSollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern\, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.\nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.\nSollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.\n\n  \nAnmeldung \n\nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das folgende Anmeldeformular für „Präsenz-Lehrgänge“ zu verwenden.\nNutzen Sie ausschließlich die oben angegebene E-Mail-Adresse\noder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu\nDie Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn\n\n  \nAnmeldeschluss \n\n01.08.2025\n\nFür Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
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SUMMARY:Hessisches Wasserforum am 26. November 2025 in Gießen
DESCRIPTION:Das Wasserforum 2025 findet am 26. November hybrid in Gießen statt – mit Unterstützung des Regierungspräsidiums Gießen. Das diesjährige Thema der kostenfreien Veranstaltung heißt „Wasserresilienz in Hessen“.\nWeitere Informationen zur Veranstaltung finden Interessierte online auf der Seite des des Landwirtschaftsministeriums Hessen unter https://flussgebiete.hessen.de/impressum\nDie Anmeldung ist möglich über den folgenden Link: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/HMLU/beteiligung/themen/1006189?zugangscode=aEPMf5NV
URL:https://hsgb.dev10.econsor-programming.de/event/hessisches-wasserforum/
LOCATION:Kongresshalle Gießen\, Südanlage 3\, Gießen\, Hessen\, 35390
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