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SUMMARY:Seminar Kommunalwahlen 2026
DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Pleier\nTelefon: 06108 6001-52\nE-Mail: Lehrgang2.1@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\nDieses Seminar soll einen Überblick über die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen sowie die aktuellen Änderungen im Bereich des Kommunalwahlrechts vermitteln. Zudem soll anhand von praktischen Fallbeispielen das Wahlsystem noch einmal wiederholend aufgefrischt und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erörtert werden. Abschließend wird eine Kurzpräsentation der aktuellen Wahlsoftware „votemanager“ einschließlich Stimmzettelerfassung durch die kommunale Informationsverarbeitung Hessen (ekom21) erfolgen.\n\n  \nZielgruppe: \n\nDiese Tagesseminare richten sich insbesondere an Wahlleiterinnen/Wahlleiter\, Bürgermeisterinnen/Bürgermeister\, Hauptamtsleiterinnen/Hauptamtsleiter sowie Ordnungsamtsleiterinnen/OrdnungsamtsleiterdAufgrund von Kapazitätsgründen ist insgesamt eine Anmeldung von nur 2 Personen pro Gemeinde /Stadt möglich!\n\n  \nReferentinnen / Referenten: \n\nGeschäftsführer Johannes Heger\, HSGB\n Ltd. Verwaltungsdirektorin Ulrike Adrian\, HSGB\nVerwaltungsdirektorin Manuela Siedenschnur\, HSGB\nFachbereichsleiter Wahlen Tarik Kifle\, ekom21\n\nTeilnahmegebühr: \n\nDie Teilnahmegebühr beträgt 135\,00 Euro pro Person für Mitgliedskommunen des HSGB und 300\,00 Euro pro Person für Nichtmitglieder.\nIn der Teilnahmegebühr inbegriffen sind auch die Handouts\, die in der Veranstaltung ausgegeben werden sowie ein Mittagsimbiss.\nDie anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmerinnen/Teilnehmern selbst zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke\, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.\nSollten Sie für das Tagesseminar berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern\, wenn\nSie an diesem Seminar nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.\nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Seminars vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.\nSollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.\n\n  \nAnmeldung \n\nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das Anmeldeormular zu verwenden.\n\n  \nAnmeldeschluss \n\nAnmeldeschluss ist Mittwoch\, der 13. August 2025.\n\nDie Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn \n  \nFür Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
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SUMMARY:Haupt- und Personalamt - ausgebucht
DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Schröder\nTelefon: 06108 6001-56\nE-Mail: Lehrgang1.2@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\nAktuelles Arbeits- und Dienstrecht\nNeuregelungen und aktuelles aus der Rechtsprechung\nDie konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung 2026\nMehrheitswahlverfahren und Verhältniswahlverfahren\nAktuelle Rechtsprechung im Bereich des Kommunalrechts sowie Kommunalwahlrechts\n\n  \nZielgruppe: \n\nDer Lehrgang ist für alle Personengruppen (Bürgermeister/-innen\, Bedienstete\, Mandatsträger/-innen\, u.a.) offen.\n\n  \nTeilnahmegebühr: \n\nDie Teilnahmegebühr beträgt 280\,00 Euro für Mitglieder und 480\,00 Euro für Nichtmitglieder\nIn der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung (1 Übernachtung im Hotel (EZ) sowie Verpflegung wie folgt enthalten:\nMittagessen und Abendessen am ersten Tag sowie Frühstück und Mittagessen am zweiten Tag\nDie anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.\nAusgenommen hiervon sind Tagungsgetränke\, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.\nSollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern\, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.\nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.\nSollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.\n\n  \nAnmeldung \n\nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das folgende Anmeldeformular für „Präsenz-Lehrgänge“ zu verwenden.\nNutzen Sie ausschließlich die oben angegebene E-Mail-Adresse\noder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu\nDie Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn\n\n  \nAnmeldeschluss \n\n01.08.2025\n\nFür Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
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DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Ehrl\nTel. 06108 6001-34\nLehrgang1.2@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\nHaushalts- und Finanzplanung der Kommunen\nNeue rechtliche Regelungen zu den Kommunalfinanzen (insbesondere HGO\, EigBGes\, HFAG)\nAktuelle praktische Fälle\nAktuelles zu Steuern und Abgaben\n\n  \nZielgruppe: \n\nDer Lehrgang ist für alle Personengruppen (Bürgermeister/-innen\, Bedienstete\, Mandatsträger/-innen\, u.a.) offen.\n\n  \nZeitfenster\nDas Seminar findet statt in der Zeit von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr. \n  \nTeilnahmegebühr: \n\nDie Teilnahmegebühr beträgt 75\,00 Euro für Mitglieder und 150\,00 Euro für Nichtmitglieder.\n\n  \nAnmeldung \n\nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das folgende Anmeldeformular für „Digitale Seminare“ zu verwenden\nNutzen Sie ausschließlich die oben angegebene E-Mail-Adresse\noder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu\nDie Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn\n\nSollten Sie für das gebuchte Seminar berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern\, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden. \nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Seminars vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg. \nSollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen. \nAnmeldeschluss \n\n12.09.2025\n\nFür Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
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DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Nickel\nTelefon: 06108 6001-62\nE-Mail: Lehrgang1.3@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\nWasser- und Abwasserbeiträge\nHausanschlusskosten\nErschließungsbeitragsrecht\nStraßenbeitragsrecht\nAbwasser- und Wassergebühren\n\n  \nZielgruppe: \n\nDer Lehrgang ist für alle Personengruppen (Bürgermeister/-innen\, Bedienstete\, Mandatsträger/-innen\, u.a.) offen.\n\n  \nTeilnahmegebühr: \n\nDie Teilnahmegebühr beträgt 280\,00 Euro für Mitglieder und 480\,00 Euro für Nichtmitglieder\nIn der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung (1 Übernachtung im Hotel (EZ) sowie Verpflegung wie folgt enthalten:\nMittagessen und Abendessen am ersten Tag sowie Frühstück und Mittagessen am zweiten Tag\nDie anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.\nAusgenommen hiervon sind Tagungsgetränke\, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.\nSollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern\, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.\nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.\nSollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.\n\n  \nAnmeldung \n\nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das folgende Anmeldeformular für „Präsenz-Lehrgänge“ zu verwenden\nNutzen Sie ausschließlich die oben angegebene E-Mail-Adresse\noder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu\nDie Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn\n\n  \nAnmeldeschluss \n\n01.08.2025\n\nFür Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
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DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Schröder\nTelefon: 06108 6001-56\nE-Mail: Lehrgang1.2@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\nAktuelles Arbeits- und Dienstrecht\nNeuregelungen und aktuelles aus der Rechtsprechung\nDie konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung 2026\nMehrheitswahlverfahren und Verhältniswahlverfahren\nAktuelle Rechtsprechung im Bereich des Kommunalrechts sowie Kommunalwahlrechts\n\n  \nZielgruppe: \n\nDer Lehrgang ist für alle Personengruppen (Bürgermeister/-innen\, Bedienstete\, Mandatsträger/-innen\, u.a.) offen.\n\n  \nTeilnahmegebühr: \n\nDie Teilnahmegebühr beträgt 280\,00 Euro für Mitglieder und 480\,00 Euro für Nichtmitglieder\nIn der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung (1 Übernachtung im Hotel (EZ) sowie Verpflegung wie folgt enthalten:\nMittagessen und Abendessen am ersten Tag sowie Frühstück und Mittagessen am zweiten Tag\nDie anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.\nAusgenommen hiervon sind Tagungsgetränke\, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.\nSollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern\, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.\nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.\nSollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.\n\n  \nAnmeldung \n\nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das folgende Anmeldeformular für „Präsenz-Lehrgänge“ zu verwenden.\nNutzen Sie ausschließlich die oben angegebene E-Mail-Adresse\noder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu\nDie Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn\n\n  \nAnmeldeschluss \n\n01.08.2025\n\nFür Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
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SUMMARY:Grundlagen Kommunalfinanzen II
DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Ehrl\nTelefon: 06108 6001-34\nE-Mail: Lehrgang1.2@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\n\n\n\nGrundlagen Kommunalfinanzen II – Kommunales Haushaltswesen\n\nDer kommunale Haushalt – das muss kein Buch mit sieben Siegeln sein. Grundwissen zum Haushalt\, vom Haushaltsplan zum Jahresabschluss will unser Grundlagenseminar rund um den kommunalen Haushalt vermitteln. \n\n\nZielgruppe: \nDas Tagesseminar richtet sich insbesondere an \n\nMandatsträgerinnen und Mandatsträger in kommunalen Gremien\,\nQuereinsteiger und Quereingestiegene in die Kommunalverwaltung\,\nKommunalpolitisch Interessierte\,\nAlle\, die Wissen zu Haushalt und Jahresabschluss in kompakter Form erwerben oder auffrischen wollen.\n\n\n\nReferenten: \n\nGeschäftsführer Dr. David Rauber\, HSGB\nLeitende Verwaltungsdirektorin Alexandra Rauscher\, HSGB\nVerwaltungsdirektor Martin Jung\, HSGB\n\n\n\nTeilnahmegebühr: \nDie Teilnahmegebühr beträgt 135\,00 € Euro pro Person für Mitgliedskommunen des HSGB und 300\,00 Euro pro Person für Nichtmitglieder. \nIn der Teilnahmegebühr inbegriffen sind auch die Handouts\, die in der Veranstaltung ausgegeben werden sowie ein Mittagsimbiss. \nDie anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.\nAusgenommen hiervon sind Tagungsgetränke\, die in den Tagungsräumen bereitgestellt\nwerden. \nSollten Sie für ein Tagesseminar berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnehmergebühr auch dann anzufordern\, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben festgelegten Frist abmelden. \nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto\nabbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen. \n\n\nAnmeldung: \nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das Anmeldeformular zu verwenden. \nAnmeldeschluss ist Donnerstag\, 29. April 2025. \nZu- bzw. Absagen sowie die genauen Zeit- und Arbeitspläne werden Ihnen rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn zugeschickt. \n\n\nWeitere Veranstaltungen: \nAktuell ist für Freitag\, 31.10.2025 ein Tagesseminar „Grundlagen Kommunalfinanzen II –\nKommunales Haushaltswesen“ vorgesehen (ebenfalls in Nidda-Bad Salzhausen). Hier wird die Ausschreibung ca. im August 2025 erfolgen.
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