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SUMMARY:HGO für Fortgeschrittene (ohne Finanzen)
DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Gass\nTelefon: 06108 6001-73\nE-Mail: Lehrgang2.1@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\nHessische Gemeindeordnung für Fortgeschrittene (ohne Finanzen) für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger\nUmsetzung der Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung durch das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften\nDie konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung 2026\nMehrheitswahlverfahren und Verhältniswahlverfahren in der Gemeindevertretung\n• Besondere Fragen zu Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzungen der Gemeindevertretung\n\n  \nZielgruppe: \n\nDer Lehrgang ist für Mandatsträger/-innen offen.\n\n  \nTeilnahmegebühr: \n\nDie Teilnahmegebühr beträgt 280\,00 Euro für Mitglieder und 480\,00 Euro für Nichtmitglieder\nIn der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung (1 Übernachtung im Hotel (EZ) sowie Verpflegung wie folgt enthalten:\nMittagessen und Abendessen am ersten Tag sowie Frühstück und Mittagessen am zweiten Tag\nDie anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.\nAusgenommen hiervon sind Tagungsgetränke\, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.\nSollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern\, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.\nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.\nSollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.\n\n  \nAnmeldung \n\nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das folgende Anmeldeformular für „Präsenz-Lehrgänge“ zu verwenden.\nNutzen Sie ausschließlich die oben angegebene E-Mail-Adresse\noder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu\nDie Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn\n\n  \nAnmeldeschluss \n\n01.08.2025\n\nFür Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
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LOCATION:Kurhaus Bad Salzhausen\, Kurstraße 2\, Nidda\, Hessen\, 63667
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