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SUMMARY:Seminar Kommunalwahlen 2026
DESCRIPTION:Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet ein umfassendes kommunales Fortbildungsangebot über sein Freiherr vom Stein-Institut an. Das im Jahr 1950 gegründete Institut organisiert ca. zwanzig Lehrgänge im Frühjahr und ca. zwanzig Lehrgänge im Herbst\, wobei diese überwiegend durch eigene Referenten des HSGB gestaltet werden. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Bürgermeister/innen\, kommunale Mandatsträger/innen\, Gemeindevorstände und Magistratsmitglieder. \n\nAnsprechpartnerin:\n \nFrau Pleier\nTelefon: 06108 6001-52\nE-Mail: Lehrgang2.1@hsgb.de \n  \nLehrgangsinhalte: \n\nDieses Seminar soll einen Überblick über die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen sowie die aktuellen Änderungen im Bereich des Kommunalwahlrechts vermitteln. Zudem soll anhand von praktischen Fallbeispielen das Wahlsystem noch einmal wiederholend aufgefrischt und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erörtert werden. Abschließend wird eine Kurzpräsentation der aktuellen Wahlsoftware „votemanager“ einschließlich Stimmzettelerfassung durch die kommunale Informationsverarbeitung Hessen (ekom21) erfolgen.\n\n  \nZielgruppe: \n\nDiese Tagesseminare richten sich insbesondere an Wahlleiterinnen/Wahlleiter\, Bürgermeisterinnen/Bürgermeister\, Hauptamtsleiterinnen/Hauptamtsleiter sowie Ordnungsamtsleiterinnen/OrdnungsamtsleiterdAufgrund von Kapazitätsgründen ist insgesamt eine Anmeldung von nur 2 Personen pro Gemeinde /Stadt möglich!\n\n  \nReferentinnen / Referenten: \n\nGeschäftsführer Johannes Heger\, HSGB\n Ltd. Verwaltungsdirektorin Ulrike Adrian\, HSGB\nVerwaltungsdirektorin Manuela Siedenschnur\, HSGB\nFachbereichsleiter Wahlen Tarik Kifle\, ekom21\n\nTeilnahmegebühr: \n\nDie Teilnahmegebühr beträgt 135\,00 Euro pro Person für Mitgliedskommunen des HSGB und 300\,00 Euro pro Person für Nichtmitglieder.\nIn der Teilnahmegebühr inbegriffen sind auch die Handouts\, die in der Veranstaltung ausgegeben werden sowie ein Mittagsimbiss.\nDie anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmerinnen/Teilnehmern selbst zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke\, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.\nSollten Sie für das Tagesseminar berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten\, so sind wir gehalten\, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern\, wenn\nSie an diesem Seminar nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden\, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.\nVon den Kommunen und Verbänden\, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben\, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Seminars vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.\nSollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen\, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.\n\n  \nAnmeldung \n\nFür die verbindliche Anmeldung bitten wir\, das Anmeldeormular zu verwenden.\n\n  \nAnmeldeschluss \n\nAnmeldeschluss ist Mittwoch\, der 13. August 2025.\n\nDie Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn \n  \nFür Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
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